DAS KURATORIUM DER STIFTUNG
Zu den Aufgaben des Kuratoriums gehört insbesondere:
- Festlegung von Fördergrundsätzen der Stiftung
- Änderungen der Stiftungssatzung
- Berufung des Vorstandes
- Genehmigung des Wirtschaftsplanes
- Feststellung des Jahresabschlusses
- Entlastung des Vorstandes
- Beratung und Beschlussfassung über Angelegenheiten von besonderer Wichtigkeit, die in ihrer Bedeutung über die laufende Verwaltung der Stiftung und ihres Vermögens hinausgehen. Hierzu gehören insbesondere alle Zustiftungen mit und ohne Auflagen sowie alle Grundstücksangelegenheiten und Erbschaften.
- Entgegennahme der vom Vorstand vorgelegten Jahresberichte
Das Kuratorium besteht aus den Mitgliedern des Verwaltungsrates des Diakonischen Werkes an der Saar: